5. Tierarztkosten

Tierarztkosten

Tierarztkosten

Seit 22. November ist die Behandlung beim Tierarzt teurer geworden.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die abrechnungsfähigen Leistungen der Tierärztinnen/Tierärzte sind in der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) geregelt. Dort ist ein Gebührenrahmen für die einzelnen Behandlungsschritte definiert, vom einfachen Satz bis zum dreifachen Gebührensatz. Die Abrechnung der Leistungen kann in diesem Gebührenrahmen erfolgen. Aber, wenn eine Notfallbehandlung erfolgt, kann auch der vierfache Gebührensatz abgerechnet werden.

Wovon ist die Höhe des Gebührensatzes abhängig?

Beispielsweise vom Zeitaufwand für die Behandlung, etwaige Komplikationen, Behandlung außerhalb der Sprechstundenzeiten, Hausbesuche, Praxiskosten.

Insgesamt hat die Änderung der GOP zu sehr deutlichen Kostensteigerungen für alle Tierhalter geführt.

Die allgemeine Grunduntersuchung, die bei jeder Konsultation, auch zum Beispiel vor Impfungen durchgeführt und damit abgerechnet werden kann, beträgt 23,62 Euro. Bis zum 22.11.2022 noch 13,47 Euro, jeweils für einen Hund.

Gerade mit zunehmendem Alter unserer Hunde können diese Kostensteigerungen sehr deutlich den Geldbeutel treffen.

Wenn wir von einer mehrfachen Inanspruchnahme wegen einer chronischen Erkrankung ausgehen, beispielsweise 5 Praxis-Besuche, so werden für die allgemeinen Grunduntersuchungen schon 102,58 Euro insgesamt fällig. Hinzu kommt die Blutuntersuchung mit einem durchschnittlichen Betrag von rund 50 Euro. Möglicherweise eine Ultraschall-Untersuchung mit durchschnittlich rund 100 Euro. Sehr schnell werden dann 250 Euro und auch gegebenenfalls sehr viel mehrfällig.

Unterstützung bei Härtefällen

Für soziale Härtefälle, denen es unmöglich ist, sich solche Kosten zu bezahlen, gibt es einige gemeinnützige Vereine, die die Tierarztkosten ganz oder teilweise übernehmen.

Sozialfelle e.V.

Verein Hilfe für Tiere

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